Zahnarztpraxis Dr. J. Schankin

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Zahnersatz kann teuer werden. Und die gesetzlichen Krankenkassen geben für zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz immer weniger aus. Sie übernehmen die Hälfte der sogenannten Regelversorgung, einer einfachen und zweckmäßigen Behandlung. Optische Gesichtspunkte, Verträglichkeit sowie Lebensdauer der Maßnahmen stehen also erst einmal hinten an.

Entscheiden Sie sich, in Absprache mit Ihrem behandelnden Zahnarzt, für eine andere Versorgung, beispielsweise für ein Implantat anstelle einer Brücke, kann es ganz schön teuer werden. Bis zu 3.500 € können dann auf Ihrer Rechnung stehen, wovon die Krankenkasse rund 10–15 % übernehmen wird. Hier kommt die private Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie kann Ihren Eigenanteil drastisch reduzieren oder sogar gänzlich übernehmen. Doch worauf sollten Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?

Welche Leistungen sollte die Zahnzusatzversicherung abdecken?

Grundsätzlich werden mit der Zahnzusatzversicherung vier Leistungsbereiche abgedeckt: Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie. Je nach Tarif sind die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt, in manchen Tarifen werden ein oder mehrere Bereiche gar nicht abgedeckt. Deshalb sollten Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrags von Ihrem Zahnarzt beraten lassen. Er kennt Ihre Zähne und kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Folgende Tipps zur Auswahl der richtigen Leistungen möchten wir Ihnen mit auf den Weg geben:

Der Zahnersatz – Achten Sie auf hohe Leistungen

Das, was beim Zahnarzt richtig teuer werden kann, ist der Zahnersatz. Werden einmal Implantate oder Keramik-Prothetik nötig, kann die Rechnung auf 2.000–3.000 € steigen. Sollten Sie umfangreichere Sanierungen des Gebisses benötigen, bezahlen Sie dafür schnell so viel wie für einen Kleinwagen.

Achten Sie deshalb unbedingt bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung auf hohe Leistungen beim Zahnersatz. Bezieht sich die Leistung prozentual auf die Gesamtkosten, dann sollte die Kostenübernahme 65–70 % nicht unterschreiten. Wird die Leistungsangabe „inklusive GKV“ (Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) angegeben, sollten Sie einen Tarif wählen, der Ihnen mindestens 80 % der Kosten erstattet.

Zahnbehandlungen und -prophylaxe – was zahlt die Kasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Zahnbehandlungen in der Regel in voller Höhe. Allerdings nur im Rahmen der Regelvorsorge. Möchten Sie im Eck- und Backenzahnbereich aus optischen oder gesundheitlichen Gründen zum Beispiel eine Kompositfüllung anstatt einer Füllung aus Amalgam, müssen Sie die Kosten im unteren dreistelligen Bereich selbst tragen. Auch Wurzelbehandlungen werden von der Kasse nicht mehr unter allen Umständen übernommen, sondern nur, wenn der zu behandelnde Zahn erhaltungswürdig ist.

Medizinisch sinnvolle Vorsorgemaßnahmen, wie die professionelle Zahnreinigung, die Fluoridierung oder die Versiegelung verursachen zwar vergleichsweise geringe Kosten, sollten aber regelmäßig von Ihnen in Anspruch genommen werden. Ihre Zahnzusatzversicherung sollte hier ebenfalls mindestens 65 % der anfallenden Kosten übernehmen.

Kieferorthopädie – sinnvolle Leistung für Kinder

Keiner mag sie wirklich, aber viele müssen sie tragen – die Zahnspange. Bei leichten Zahnfehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine Kosten für die Behandlung. So müssen Eltern unter Umständen mehrere Tausend Euro aus eigener Tasche zahlen. Möchten Sie also eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen, sollten Sie darauf achten, dass sie auch die Kosten der Spange und der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt. Bei den meisten Versicherern werden nämlich nur Zahnersatzleistungen angeboten.

Was sollten Sie noch bei Ihrer Zahnzusatzversicherung beachten? 

Neben der Abdeckung der Leistungen, sollten Sie noch einige andere Punkte vor Abschluss Ihres Vertrages checken und vergleichen. Denn nicht nur eine hohe prozentuale Abdeckung Ihrer Kosten ist wichtig, sondern auch einige Nebenbedingungen. Achten Sie beispielsweise auch auf die Leistungsbegrenzungen Ihres Tarifs. Alle Zahnzusatzversicherungen geben für Ihre Leistungen in den ersten Jahren sogenannte Summenbegrenzungen an, die die maximale jährliche Leistungssumme deckeln. In der Regel wächst die Summe von Jahr zu Jahr, bis sie nach höchstens fünf Jahren ohne Begrenzung ist. Sie sollten bei Ihrer Tarifwahl auf jeden Fall darauf achten, dass die Summe in den ersten Jahren nicht weniger als 3.000 € beträgt. Zusätzlich sieht ein Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung meistens eine Wartezeit von einigen Monaten vor, in der Ihre Versicherung nicht für Zahnschäden haftet, außer sie sind unfallbedingt entstanden. Einige wenige Tarife verzichten auf diese Wartezeit und leisten auch direkt nach Abschluss. Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, ist die Entwicklung der Beiträge im Alter. Hier lassen sich die Tarife in zwei Gruppen unterteilen: Tarife mit Altersrückstellung halten ihre Beiträge bis ins Alter stabil und fordern daher von Beginn an einen höheren Beitrag. Tarife ohne Altersrückstellung begegnen Ihnen mit höheren Beiträgen im Alter. Beide Varianten haben für Sie Vor- und Nachteile.

Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung

Nicht jede Zahnzusatzversicherung ist für Sie sinnvoll und auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Klären Sie also vorher, welche Bereiche der Zahnmedizin abdeckt werden sollen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Zahnarzt. Er kennt Ihre Krankengeschichte, den genauen Zustand Ihrer Zähne und kann Ihnen so eine fundierte Beratung zukommen lassen.

Wir beraten Sie sehr gerne und prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Zahnzusatzversicherung die für Sie Sinnvollste ist.